Die Meldung von Feuerstellen ( Brauchtumsfeuer, Almschwenden, sonstige Feuerstellen ) obliegt der Person, welche für die Heizarbeiten die Verantwortung trägt. Die Meldungslegung erfolgt über den zuständigen Bürgermeister bzw. dem zuständigen Gemeindeamt.
Zur Vereinfachung wurde ein entsprechendes Formular gestaltet, so dass in der LAWZ, die über 800 jährlich verwalteten Feuerstellen, einheitlich bearbeitet werden können. Weiters gelingt es damit Fehl- bzw. Täuschungsalarme effizient zu verhindern.
Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Gemeindeamt/Bürgermeister gefertigt von den Gemeinden an die LAWZ per Fax 0463/382215 oder Email lawz(at)feuerwehr-ktn.at oder lawz(at)ktn.gv.at rechtzeitig vor Beginn der Heizarbeiten zu übermitteln.
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Daten |
Version | 16.08.2017 |
Dateigröße | 502.95 KB |
Downloads | 1.184 |
Sprache | Deutsch |
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Erstelldatum | 04.12.2013 07:58:20 |
Erstellt von | Admin |
Änderungsdatum | 16.08.2017 15:35:13 |
Geändert von | Marcus Tribuser |
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